Beleidigungsschutz in der freiheitlichen Demokratie. Eine vergleichende Untersuchung zur Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland, in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie nach der Europäischen Menschenrechtskonvention.

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Berlin

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ZLB: 93/305

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Die Schwerpunkte der Arbeit liegen zum einen in der Darstellung der verfassungsrechtlichen Überformung und Durchdringung des Beleidigungsrechts in der BRD und den USA und zum anderen in der Fragestellung, ob das Beleidungsrecht der USA für die BRD Vorbild sein kann und welchen Einfluß beide Rechtsordnungen auf die auf diesem Gebiet gerade erst beginnende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) haben können. Im Gegensatz zu Deutschland findet in den USA fast keine strafrechtliche Verfolgung von Beleidigungen statt. Außerdem muß dort ein beleidigter Politiker nachweisen, daß die Beleidigung in bösartiger Absicht geäußert wurde, um einen Schadenersatzanspruch zu bekommen. Der EuGH hat Anregungen aus beiden Rechtsordnungen übernommen: von Deutschland die grundsätzlich stärkere Sanktion der Beleidigung, von den USA die starke Berücksichtigung der Person des Beleidigten. Daher müssen nach der Rechtsprechung des EuGH Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens sehr scharfe öffentliche Kritik hinnehmen. lil/difu

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XX, 294 S.

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Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht; 105