Reparaturkostenueberwaelzung bei Mietwohnungen - Bürgerlich-rechtliches Leitbild und AGB-Gesetz. Tl. A.
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IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
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Zusammenfassung
Die Tendenz der letzten Jahre hat dazu geführt, auch solche Kosten auf den Mieter überzuwälzen, deren Höhe dieser nicht beeinflussen kann und die nach dem Leitbild des BGB in die Sphäre des Vermieters fallen. Dies betrifft insbesondere die Kosten für Reparaturen an solchen Einrichtungen der Wohnung, die fest mit ihr verbunden und für einen Mietgebrauch unabdinglich sind. Folgende Problemkreise hierzu werden dargestellt: Aufteilung der Sachgefahr zwischen Vermieter und Mieter; Beweislastregeln; Leitbild der Verschuldenshaftung und Reparaturkostenüberwälzung; Regelungsschranke des § 138 BGB; Mietvertragliche Regelungen zur Reparaturkostentragung. rh
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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietwohnung, Wohnraum, Schönheitsreparatur, Mieter, AGB-Gesetz, Mietvertrag, Reparaturkosten
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Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1983)Nr.7, S.187-191, Lit.
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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietwohnung, Wohnraum, Schönheitsreparatur, Mieter, AGB-Gesetz, Mietvertrag, Reparaturkosten