Neue Rahmenbedingungen für die biologische Abfallverwertung. Tagungsband zur Fortbildungsveranstaltung 17.6.1999 in Lollar, 23.9.1999 in Friedberg.

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ZLB: 99/2819-4

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Die Verordnung über die Verwertung von unbehandelten und behandelten Bioabfällen auf landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerisch genutzten Böden, die 1998 in Kraft getreten ist, enthält für die Betreiber zahlreiche Anforderungen und Nachweispflichten für die Behandlung und Verwertung von Bioabfällen. Erörtert werden in dem Tagungsband die Umsetzung der Bioabfallverordnung aus Sicht der für den Vollzug zuständigen Länder und deren bisherige Erfahrung damit, ferner die Umsetzung aus Sicht der Bundesgütergemeinschaft Kompost. Aufgezeigt werden geeignete Bioabfälle zur Verwertung nach der Bioabfallverordnung. Weitere Themen waren: landwirtschaftliche Verwertung von Sekundärrohstoffdüngern unter Beachtung von Abfall- und Düngemittelrecht, hygienische Bewertung der Bioabfallkompostierung, die Biostoffverordnung und die LASI-Leitlinien für den Arbeitsschutz in Abfallbehandlungsanlagen. Gefragt wird auch, ob Keimemissionen im Umfeld von Kompostanlagen tatsächlich ein Problem sind. gb/difu

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66 S.

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Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz; 264