Der Giftbegriff im Umweltstrafrecht.
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1985
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SEBI: 85/701
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Zusammenfassung
Der in dieser Arbeit näher untersuchte Giftbegriff ist Tatbestandsmerkmal in zwei Tatbeständen des Umweltstrafrechts, in den Pargr. 330 a und 326 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB). Zwar scheint der Begriff "Gift" zunächst jedem bekannt und unproblematisch; die Auslegungsprobleme beginnen aber bereits bei der Anwendung der verschiedenen Definitionen von Gift im Rahmen des Strafrechts. Eine Anleihe bei den Naturwissenschaften hilft nicht weiter. So wird im Vorwort eines verbreiteten Lehrbuchs der Toxikologie (Wirth-Gloxhuber) ausdrücklich darauf verwiesen, daß der Giftbegriff unbestimmt und nicht hinreichend geklärt sei. In der juristischen Rechtsprechung und Kommentarliteratur wird lapidar auf die Ausführungen zum Giftbegriff im Rahmen des nicht speziell umweltstrafrechtlichen Pargr. 229 StGB verwiesen. Demgegenüber kommt die vorliegende Untersuchung zu dem Ergebnis, daß dieser Giftbegriff nicht ohne weiteres auf die Umweltschutzstraftatbestände der Pargr. 330 a, 326 Abs. 1 Nr. 1 StGB übertragen werden kann. Die Autorin entwickelt daher einen eigenen Giftbegriff für diese Vorschriften: Gift ist ein Stoff, der zur Gesundheitszerstörung geeignet ist. Damit scheidet z.B. das Kriterium der Konstitution des Opfers als für die Umweltschutztatbestände unerheblich aus. chb/difu
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Köln: Deubner (1985), XI, 122 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Kiel 1984)
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Serie/Report Nr.
Schriften zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht; 9