Geschlossene Höfe schirmen den Fluglärm ab.
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1980
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IRB: Z 624
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Zusammenfassung
Bei der Sanierung eines Berliner Arbeiterviertels, das überdurchschnittlich vom Verkehrslärm, insbesondere vom Fluglärm belastet war, versuchte die Gesellschaft für Lärmbekämpfung als Sachverständiger und als Preisrichter ihre Erfahrungen im Bereich der Lärmforschung bei einer interdisziplinären Planungsarbeit einzubringen. Die von den Sachverständigen erarbeiteten Schallschutzkriterien führten in einem Städtebauwettbewerb zu geschlossenen Hofformen zur Verhinderung von Schallkonzentrationen bei Fluglärm. Diese ermöglichten außerdem durch entsprechende Grundrisspositionen die Bildung von Ruhebereichen ohne "Sekundärlärm" und von definierten Lärmzonen mit "Sekundärlärm". kr
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Beratende Ingenieure, Deutscher Consulting Verl., Wuppertal, (1979)Nr.5, S.26-28, Abb.