Umweltschutz und die Freiheit der Meere. Eine Studie am Beispiel der kanadischen Arctic Waters Pollution Prevention Act von 1970.
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SEBI: 75/1406
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Kanada ist bisher das einzige Land, das auf Hoher See Maßnahmen zum Schutz der Umwelt ergriffen hat. In seiner AWPPA von 1970 sieht es einen 100 sm breiten Meeresstreifen vor, in dem es Vorkehrungen zum Schutz seines arktischen Gebiets und des Küstenmeers ergreifen kann. Die AWPPA hat ihre Grundlage im internationalen Seerecht. Die kanadische Umweltschutzzone vereinigt in sich das Prinzip der Anschlußzone und die rechtlichen Grundprinzipien des Fischereischutzes. Eine Untersuchung über die völkerrechtliche Zulässigkeit dieses Vorgehens hat Bedeutung über den Einzelfall hinaus. Als Modellfall für den maritimen Umweltschutz kann die rechtliche Beurteilung der AWPPA Grundlage für zukünftige vergleichbare Gesetze anderer Staaten sein, obwohl die nationale Regelung nur eine Interimslösung darstellen kann. Eine Lösung des Problems der Meeresverschmutzung kann nur durch internationale Kooperation gefunden werden.
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Meer, Hochseefischerei, Küste, Meeresboden, Umweltschutzrecht, Gewässerverunreinigung, Gesetz, Fischereischutz, Meeresverschmutzung, Völkerrecht, Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Ausland, Recht, Politik, Biologie
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In: Bonn, (1974) XXXVII, 225 S., Lit.; Zus.
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Meer, Hochseefischerei, Küste, Meeresboden, Umweltschutzrecht, Gewässerverunreinigung, Gesetz, Fischereischutz, Meeresverschmutzung, Völkerrecht, Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Ausland, Recht, Politik, Biologie