Gemeindlicher Rechtsschutz im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Zu den Rechtsfolgen einer Versagung des gemeindlichen Einvernehmens in Baden-Württemberg.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Bandtitel
Herausgeber
Gemeindetag Baden-Württemberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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Zusammenfassung
Die Befugnis zur Ersetzung eines rechtswidrig versagten gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 II 3 BauGB hat unmittelbar nach ihrer Einführung zu zahlreichen Stellungnahmen Anlass gegeben. In Baden-Württemberg stellt sich insbesondere die Frage, wie die Ersetzungsbefugnis angesichts des Umstands zu handhaben sei, dass das baden-württembergische Landesrecht keine zur Ersetzung zuständige Behörde benennt. Angesichts der herausgehobenen Bedeutung des § 36 BauGB für die Wahrung der gemeindlichen Planungshoheit nicht nur im bauaufsichtlichen, sondern auch im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird in dem Beitrag am Beispiel eines konkreten Falls, bei dem eine Gemeinde ein beantragtes Bauvorhaben aus planungsrechtlichen Gründen für unzulässig hielt und ihr Einvernehmen versagte, erneut auf die Problematik hingewiesen. Es werden vier mögliche Varianten durchgespielt: 1. Erteilung der Genehmigung trotz Versagung des gemeindlichen Einvernehmens, 2. Rechtsbehelf gegen die Ersetzung des Einvernehmens in der ersten Variante, 3. Ersetzung des Einvernehmens im Wege der Kommunalaufsicht und Erteilung der Genehmigung und 4. Versagung der Genehmigung. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Die Gemeinde
Ausgabe
Nr. 10
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Seiten
S. 397-402