Der kommunale Wahlbeamte. Die Rechtsstellung der kommunalen Wahlbeamten in Nordrhein-Westfalen nach der Reform der Kommunalverfassung 1994.

Lit.
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Münster

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ZLB: 2005/114

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DI
RE

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Am 17.10.1994 trat nach jahrelanger Diskussion eine neue Kommunalverfassung in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Kern der Reform war die Stärkung der bürgerschaftlichen Mitwirkung, die auch durch die Abschaffung der aus Bürgermeister und Gemeindedirektor bestehenden Doppelspitze und der Direktwahl des Bürgermeisters erreicht werden sollte. Mit der Entscheidung des Landesgesetzgebers, die kommunalen Spitzenämter mit dem Beamtenstatus zu versehen, entstand eine Vielzahl von Problemen, die Gegenstand dieser Arbeit sind. Die Arbeit bietet darüber hinaus einen umfassenden Überblick über die Rechtsstellung der kommunalen Wahlbeamten in Nordrhein-Westfalen und ermöglicht Vergleiche mit den Regelungen anderer Bundesländer. difu

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335 S.

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Juristische Schriftenreihe; 241