Anforderungen an Foto zur Täterfeststellung.
Beck
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Beck
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
München
item.page.language
item.page.issn
0934-1307
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: Zs 4033-4
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Zur Täterfeststellung beim Vorwurf überhöhter Geschwindigkeit ist es nicht ausreichend, wenn im Urteil auf die Feststellungen eines Sachverständigen Bezug genommen wird, der anhand der Fotos neun Merkmale festgestellt und daraus auf Identität geschlossen hat. Vielmehr muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität enthalten und charakteristische Eigenarten der Person so präzise beschreiben, dass dem Rechtsbeschwerdegericht dadurch - auch ohne Kenntnis der Fotos - die Prüfung ermöglicht wird, ob es für eine Identifizierung geeignet ist. OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.2.2001 - 2 Ws (B) 56/01 OWiG. difu
Description
Keywords
Journal
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
item.page.issue
Nr. 3
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 135-137