Zweckmäßigkeitsprüfung der neuen Eisenbahnhaupttransversalen (NHT).

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1983

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SEBI: 86/4262-4
BBR: C16631

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Die Kommission für eine schweizerische Gesamtverkehrskonzeption hatte vorgeschlagen, alle größeren Investitionen in das Verkehrssystem vor ihrer Realisierung einer eingehenden Zweckmäßigkeitsprüfung zu unterziehen. Dementsprechend erhielt der Auftragnehmer dieses Gutachtens den Auftrag, die Zweckmäßigkeit einer neuen Eisenbahn-Haupttransversale zwischen Genf und St. Gallen sowie zwischen Basel und Olten durchzuführen. Die Gutachter kommen zu einer positiven Gesamteinschätzung des Vorhabens. Die damit verbundenen Nachteile sind jedoch nur vertretbar, wenn eine optimale Anbindung an den Zubringer- und Regionalverkehr durchgeführt wird. Außerdem werden flankierende Maßnahmen zur Eindämmung des Individualverkehrs für erforderlich gehalten. bre/difu

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Zürich: (1983), 34 S., Kt.; Abb.; Tab.

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