Wesen und Bedeutung der städtebaulichen Entwicklungsplanung.
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1976
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SEBI: Zs 987-4
IRB: Z 935
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Zusammenfassung
,,Entwicklungsplanung bezweckt über die bloße Addition von Fachplanungen hinaus die Integration und gegenseitige Abstimmung der fachlichen Aspekte, also eine Koordination aller Lebensbereiche unter Festlegung von Prioritäten''. Verf. erläutert die Abgrenzung zu verwandten Planungsformen, die Grundzüge, das Abwägungsgebot und den Rechtsschutz im Bereich der unverbindlichen Planung. Entwicklungsplanung ist seiner Meinung nach geeignet, städtebauliche Zielvorstellungen zu entwickeln, die Zielkonflikte zu verdeutlichen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wobei ein nicht unwesentlicher Beitrag in der Bewußtseinsbildung für Planer, Politiker, Behörden und für die Bevölkerung liegt.
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Bayerische Verwaltungsblätter, München 107 (1976), 3, S. 65-72