Belege für die Unwirtschaftlichkeit. Anhebung der Bewilligungsmiete notwendig.

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Die nachlassende Neigung zum Mietwohnungsbau wird häufig durch die mangelnde Rendite des eingesetzen Kapitals begründet. Zur Verdeutlichung wird in tabelarischer Übersicht die Mietpreisberechnung für eine freifinanzierte, sowie für eine in Hessen und in Rheinland-Pfalz öffentlich geförderte Mietwohnung aufgeführt. Trotz umfangreicher Subventionen und dem Verzicht auf Eigenkapitalverzinsung und des Mietausfallwagnisses verbleiben bei den Sozialwohnungen schon zu Beginn der Bewirtschaftung Verluste von ca. DM 1.50 je qm Wohnfläche/Monat. Zur Abwendung der Risiken wird vom Gesetzgeber eine volle Kostendeckungsförderung pro Objekt und die Anhebung der Bewilligungsmiete gefordert. hg

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Schlagwörter

Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Erhebung/Analyse, Mietwohnung, Sozialwohnung, Kosten, Miete, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Bewilligungsmiete, Anhebung

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 33(1980)Nr.8, S.453-454, Tab.

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Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Erhebung/Analyse, Mietwohnung, Sozialwohnung, Kosten, Miete, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Bewilligungsmiete, Anhebung

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