Aktionsplan gegen Sucht Nordrhein-Westfalen.

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Die im Aktionsplan festgeschriebenen Ziele und Maßnahmen sind als Leitschnur und Handlungsrahmen für die unterschiedlichen Aktivitäten der Beteiligten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen angelegt. Der Aktionsplan beinhaltet neben der modellhaften Entwicklung und Erprobung neuer evidenzbasierter Präventions- und Hilfeansätze auf Landesebene vor allem die Initiierung und zielgerichtete Fortführung von Strukturentwicklungsprozessen im Rahmen der kommunalen Suchthilfeplanung mit den Schnittstellen insbesondere zu Jugendhilfe und Schule, Altenhilfe und Pflege sowie Behindertenhilfe, aber auch zu den Bereichen Rehabilitation und Nachsorge sowie Vermittlung in den Arbeitsprozess. Der Aktionsplan ist prozesshaft angelegt. Seine Umsetzung wird kontinuierlich vom Fachbeirat Sucht begleitet, in dem alle verantwortlichen Institutionen und Einrichtungen vertreten sind.

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51 S.

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