Städtebauliche Dorferneuerung. Rechtsinstrumente - Ihr Verhältnis zur Dorferneuerung durch Flurbereinigung - Förderung.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Zusammenfassung

Dorferneuerung ist Städtebau. Sie ist sowohl Erneuerung im Sinn von Sanierung und Erhaltung als auch Entwicklung im Rahmen eines allgemeinen dörflichen Strukturwandels. Dorferneuerung nach dem FlurbG kann die städtebauliche Planung der Gemeinde nicht ersetzen. Dorferneuerungspläne nach dem Bayerischen Dorferneuerungsprogramm können informelle städtebauliche Rahmenpläne sein. Für die Behebung städtebaulicher Mißstände ist allein das städtebauliche Sanierungsrecht nach dem BauGB anzuwenden. Die Beseitigung städtebaulicher Mißstände sollte allein im Bund-Länder-StBauF-Programm beziehungsweise im Bayerischen StBauF-Programm gefördert werden. Fördergegenstände geringerer Intensität des Bayerischen Dorferneuerungsprogramms und die des Bayerischen StBauF-Programms können nach Schwerpunkten abgegrenzt werden. (-z-)

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Schlagwörter

Dorfentwicklung, Dorferneuerung, Flurbereinigung, Planungskonzept, Planungsverfahren, Planungsinstrument, Förderungsprogramm, Sanierung, Recht, Planungsrecht

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 122(1991), Nr.3, S.72-80, Lit.

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Dorfentwicklung, Dorferneuerung, Flurbereinigung, Planungskonzept, Planungsverfahren, Planungsinstrument, Förderungsprogramm, Sanierung, Recht, Planungsrecht

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