Bruchteilsgemeinschaft statt Wohnungseigentümergemeinschaft - Keine Umgehung von § 22 BauBG, aber insolvenzgefährdet?

Frind, Frank
Werner
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Datum

2001

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Herausgeber

Werner

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Düsseldorf

Sprache

ISSN

0340-7497

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 818-4
IRB: Z 1039

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Es gibt Gemeinden, in denen die Begründung von Wohnungseigentum verboten ist (§ 22 Abs. 2 BauGB). Diese "strukturgeschützten Ferienortsgemeinden" sind seither Betätigungsfeld findiger Investoren und Notare, denn Zweit- und Ferienwohnungen sind gesuchte Investitionsobjekte. Also wurde die Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741 ff. BGB) zur Schaffung rechtlich "selbständiger" Wohnungen wiederentdeckt. Dies stieß 2000 im Bereich des LG Flensburg überraschend auf Widerstand (LG Flensburg, ZfIR 2000, 567). Die Grundbucheintragung einer Bruchteilsgemeinschaft wurde abgelehnt, die Entscheidung vom LG Flensburg bestätigt, da eine Genehmigung gemäß § 22 Abs. 2, Abs. 6 BauGB fehle. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

Ausgabe

Nr. 6

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 429-431

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen