Bruchteilsgemeinschaft statt Wohnungseigentümergemeinschaft - Keine Umgehung von § 22 BauBG, aber insolvenzgefährdet?
Werner
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Datum
2001
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Herausgeber
Werner
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Düsseldorf
Sprache
ISSN
0340-7497
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 818-4
IRB: Z 1039
IRB: Z 1039
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Es gibt Gemeinden, in denen die Begründung von Wohnungseigentum verboten ist (§ 22 Abs. 2 BauGB). Diese "strukturgeschützten Ferienortsgemeinden" sind seither Betätigungsfeld findiger Investoren und Notare, denn Zweit- und Ferienwohnungen sind gesuchte Investitionsobjekte. Also wurde die Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741 ff. BGB) zur Schaffung rechtlich "selbständiger" Wohnungen wiederentdeckt. Dies stieß 2000 im Bereich des LG Flensburg überraschend auf Widerstand (LG Flensburg, ZfIR 2000, 567). Die Grundbucheintragung einer Bruchteilsgemeinschaft wurde abgelehnt, die Entscheidung vom LG Flensburg bestätigt, da eine Genehmigung gemäß § 22 Abs. 2, Abs. 6 BauGB fehle. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht
Ausgabe
Nr. 6
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 429-431