Die Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens. Eine rechtswissenschaftliche Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

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Vahlen

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DE

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München

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ZLB: 93/2029

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Zusammenfassung

Das Widerspruchsverfahren dient zur Überprüfung von Verwaltungsakten auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit sowie zur Vermeidung von unnötigen Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG). Es soll somit eine Entlastung der Gerichte bewirken und zur Selbstkontrolle der Verwaltung anhalten, die ihre Entscheidung nochmals überprüfen muß. Daher ist ein Widerspruchsverfahren als Vorverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in den §§ 68 ff. VwGO grundsätzlich vor einer verwaltungsgerichtlichen Klage (Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage) durchzuführen. Der Autor geht insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Entbehrlichkeit der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens ein und kommt zu dem Ergebnis , daß grundsätzlich ein Vorverfahren als Sachurteilsvoraussetzung (Vorverfahren muß erst bei der letzten mündlichen Verhandlung der Klage vorliegen) stattzufinden hat, um die Gerichte zu entlasten. rebo/difu

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XXI, 105 S.

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Studien zum öffentlichen Recht und zur Verwaltungslehre; 50