Zum Entwurf des Bayerischen Landesplanungsgesetzes 2011.
Boorberg
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Boorberg
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
München
item.page.language
item.page.issn
0522-5337
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 4-Zs 987
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Eine Novellierung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) als Vollgesetz drängt sich im Lichte des neuen Bundesraumordnungsgesetzes (ROG) nicht auf. Im Einzelnen entsprechen die positiven Ansätze des Entwurfs weitgehend den Neuerungen des aktuellen Raumordnungsgesetzes des Bundes, die negativen Ansätze führen unter dem Argument der Deregulieung zu einer höchst bedenklichen Schwächung und Relativierung der Landesplanung und zur Behinderung einer sachbezogenen Ausübung ihres Ordnungs- und Entwicklungsauftrags. Im Sinne gesamtstaatlicher Interessen ist mit größtem Nachdruck vor allem auf die im Entwurf vorgesehen Beibehaltung einr Regionalplanung in der Trägerschaft von Regionalen Planungsverbänden zu achten und Bestrebungen zu einer Übertragung auf die Landkreise entschieden entgegenzutreten. Die inhaltlichen Beschränkungen des Landesentwicklungsprogramms und der Regionalpläne sowie die Einengung des Raumordnungsverfahrens auf das Erfordernis der erheblichen überörtlichen Raumbedeutsamkeit müssen entfallen.
Description
Keywords
Journal
Bayerische Verwaltungsblätter
item.page.issue
Nr. 8
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 225-230