Die sachlichen und räumlichen Grenzen der Verbandskompetenz öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute.
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VVF
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DE
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München
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ZLB: 2001/1281
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DI
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Zusammenfassung
Die Geschäftstätigkeit öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute hat sich in den letzten Jahren expansiv entwickelt und ist von derjenigen privater Banken kaum mehr zu unterscheiden. Dabei können sich öffentliche Banken auf bestimmte Privilegien stützen. Kraft ihrer Rechtsstellung sind sie etwa durch Anstaltslast und Gewährträgerhaftung begünstigt. Die Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit stellt indes ihre öffentlich-rechtliche Sonderstellung im marktwirtschaftlichen Wettbewerb in Frage. Sowohl die Vorgaben des deutschen Rechts als auch diejenigen des Europarechts verlangen eine strikte Einhaltung der den öffentlichen Banken durch Gesetz zugewiesenen Verbandskompetenz. Diese wird jedoch oft überschritten. Zwar sind unter Verstoß gegen die Verbandskompetenz vorgenommene Geschäfte grundsätzlich rechtswirksam; eine Rückbesinnung der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute auf ihre Kernkompetenzen ist dennoch zwingend erforderlich, um ihren Erhalt auf dem Bankenmarkt weiterhin legitimieren zu können. difu
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VIII, 226 S.
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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 641