Verstaatlichung der Kindeswohlentscheidung? Zur verfassungsrechtlichen Bestimmung des schulischen Erziehungsrechts. Vortrag, gehalten vor der Berliner Juristischen Gesellschaft am 27. September 1978.
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Zusammenfassung
Gegenstand des Vortrags ist das Verhältnis von Elternrecht und staatlich-schulischem Erziehungsrecht, die Frage, wer im Verhältnis Eltern-Schule über das Kindeswohl entscheidet. Da sich der Erziehungsauftrag der Eltern und der Bildungsauftrag der Schule nicht glatt voneinander trennen lassen, kommt es häufig zu Konflikten, so z. B. über schulische Sexualaufklärung oder die Teilnahme eines Kindes am Förderunterricht. Der Autor betrachtet, ausgehend von einer Bestimmung des staatlich-schulischen Erziehungsauftrags, die verfassungsrechtlichen Grundlagen dieses Auftrags und analysiert dann das Verhältnis von staatlichem Erziehungsrecht und Elternrecht unter Berücksichtigung der Kindesgrundrechte, um die Grenzen staatlich-schulischer Einwirkung auf das Kind zu bestimmen. Abschließend wendet er sich den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Inhalte und Ziele staatlich-schulischer Erziehung zu - konkretisieren an den hessischen Rahmenrichtlinien. Der Autor betont, der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts folgend, daß die weltanschauliche Grundentscheidung bei den Eltern liegen müsse.
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Elternrecht, Kindesgrundrecht, Bildungsauftrag, Weltanschauung, Erziehung, Sexualkunde, Gesetzgebung, Schule
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Berlin: de Gruyter (1978), 27 S.,
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Elternrecht, Kindesgrundrecht, Bildungsauftrag, Weltanschauung, Erziehung, Sexualkunde, Gesetzgebung, Schule
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Schriftenr. d. Jurist. Ges.; 57