GK-BNatSchG. Bundesnaturschutzgesetz. Gemeinschaftskommentar zum Bundesnaturschutzgesetz.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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ZLB: R 271/209

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Am 1. März 2010 trat das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2010) in Kraft. Die Föderalismusreform I (2006) ermöglichte es dem Bund, eine Vollregelung im Bereich des Naturschutzrechts zu treffen. Das bisherige Rahmenrecht wurde abgelöst. Den Ländern ist im Gefolge der Föderalismusreform eine Abweichungskompetenz eröffnet, von der vor allem die großen Flächenländer - wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen - bereits Gebrauch gemacht haben. Ferner haben die Länder das BNatSchG zu ergänzen, so dass weiterhin landesnaturschutzrechtliche Vorschriften erforderlich sind. Das Buch enthält eine vollständige Kommentierung des bundesweit einheitlich neu geordneten Bundesnaturschutzrechts. Dabei berücksichtigt sind auch die Novellierungen durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und das Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie.

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XLII, 938 S.

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