Gesetzentwurf zur Erleichterung von Investitionsvorhaben. Ein Beitrag der Bundesregierung zu schnelleren Genehmigungsverfahren im Bauwesen.

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IRB: Z 1270
SEBI: Zs 3025-4

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Zusammenfassung

Vom Bundeskabinett wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht verabschiedet. Da die Aufstellung von Bebauungsplänen und des vorauslaufenden Flächennutzungsplans nach dem Bundesbaugesetz sowie die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz heute in den Gemeinden oft sehr lange Zeit in Anspruch nimmt, sieht das neue Gesetz vor, das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen sowie die Durchführung vorbereitender Untersuchungen zu vereinfachen, um Bauinvestitionen beschleunigt durchführen zu können. Vorgesehen ist die Möglichkeit gleichzeitiger Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplan, die Aufstellung vorzeitiger Bebauungspläne sowie die Möglichkeit, den Trägern öffentlicher Belange eine angemessene Frist zur Stellungnahme zu setzen. kr

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Recht, Planungsrecht, Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Städtebaurecht, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Beteiligungsverfahren, Träger, Genehmigungsverfahren

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Der Gemeinderat, Schwäbisch-Hall 22(1979)Nr.2, S.23-24

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Recht, Planungsrecht, Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Städtebaurecht, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Beteiligungsverfahren, Träger, Genehmigungsverfahren

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