Die Wohnumgebung steht allen Mietern offen. Vorurteile über "steriles Abstandsgrün".

Gatermann, Ferdinand
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1983

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Die Wohnumgebung gehört zur Wohnung. Sie soll den Mietern und dabei allen Altersgruppen zur Verfügung stehen. Wo genügend Flächen vorhanden sind, werden Mietergärten und für Kinder Minigärten bereitgestellt. Erdgeschossbewohnern wird das Angebot gemacht, auf einer begrenzten Fläche vor ihrer Terrasse zu gärtnern. Randbereiche größerer Wohnanlagen können zu ökologischen Flächen werden. Dieses Programm der SAGA in Hamburg wird von vielen Wohnungsbaugesellschaften angestrebt und kann, wie hier ein Beispiel aus der Hamburger City verdeutlicht, auch bei alten Wohnanlagen in den Städten verwirklicht werden. Es muss allerdings auch das Bewusstsein der Mieter geweckt werden. hg

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 36(1983)Nr.5, S.223-224, 226, Abb., Lagepl.

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