Der Beitrag im Kommunalabgabenrecht - Entgelt für eine aufgedrängte Bereicherung?

Heymanns
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Heymanns

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DE

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Köln

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0012-1363

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5471-9

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ZLB: R 620 ZB 7120

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RE

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Abstract

Auf der kommunalen Ebene ist in Bezug auf die Erhebung öffentlicher Abgaben vieles in Bewegung geraten: Einerseits bringt der Einfallsreichtum der Städte und Gemeinden insbesondere bei Steuern und Gebühren immer wieder neue Abgaben hervor (Verpackung-, Betten-, Pferdesteuer sowie Strandzugangs-, Veranstaltungsgebühr, Bauleitplanungsgebühr, City-Maut). Andererseits geraten vor allem die Beiträge derart politisch unter Druck, dass selbst Landesgesetzgeber ihm kaum standhalten können bzw. wollen und deshalb ihre Erhebung untersagen (insbesondere Straßenbaubeiträge, vgl. auch die Diskussion um den Rundfunkbeitrag). Hier fühlt man sich an die aus dem Zivilrecht bekannte Konstellation der aufgedrängten Bereicherung erinnert, die vorliegt, wenn die objektive Wertsteigerung nicht dem subjektiven Interesse des Bereicherten entspricht. Die Frage ist, ob sich aus dieser Entwicklung ein strukturelles Muster ablesen lässt, ob sich in der Tektonik der Kommunalabgaben eine nachhaltige Veränderung abzeichnet, die letztlich Ausdruck einer veränderten Haltung des Bürgers zur Refinanzierung (kommunaler) öffentlicher Aufgaben ist.

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Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL

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15

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983-990

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