Erhöhte Absetzungen für Baumaßnahmen zur Stadtsanierung und Stadtentwicklung.
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Zusammenfassung
Herstellkosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, die nicht durch öffentliche Fördermittel abgedeckt sind, können nach § 82 g Abs. 1 Satz 1 EStDV im Jahr der Herstellung und in den 9 folgenden Jahren jeweils bis zu 10 % abgesetzt werden. Die Bundesregierung teilt auf eine parlamentarische Anfrage hin mit, sie möchte von den städtebaurechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungen nicht abweichen. Die Finanzverwaltung könnte aus eigener Sachkunde die erforderliche Abgrenzung zu nicht förderungswürdigen allgemeinen Modernisierungsmaßnahmen nicht vornehmen. (fw)
Beschreibung
Schlagwörter
Steuerrecht, Steuerbegünstigung, Stadtsanierung, Sanierungsgebiet, Stadtentwicklung, Modernisierungsmaßnahme, Modernisierungsförderung, Absetzung, Gebäudeabschreibung, Instandsetzungsförderung
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Die Bauwirtschaft, Wiesbaden 39(1985), Nr.17, S.621
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Steuerrecht, Steuerbegünstigung, Stadtsanierung, Sanierungsgebiet, Stadtentwicklung, Modernisierungsmaßnahme, Modernisierungsförderung, Absetzung, Gebäudeabschreibung, Instandsetzungsförderung