Privilegierte Nutzungsänderung im Außenbereich.

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ZZ

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Eine Auseinandersetzung mit einem Urteil des BVerwG (in NJW 1981, S. 2140) zur privilegierten Nutzungsänderung im Außenbereich. Im Gegensatz zu der Rechtsprechung des BVerwG stehen nach Auffassung des Autors Vorhaben nach § 35 IV BBauG 1979, wenn die dort norminierten Voraussetzungen erfüllt sind, im Einklang mit dem materiellen Recht und sind deshalb als zulaässig zu genehmigen. Es ist kein Grund dafür ersichtlich, die Frage der Zulässigkeit und damit der Genehmigungsfähigkeit im Rahmen des § 35 IV BBauG 1979 abweichend vom übrigen Baurecht vom Beginn der Ausführung des Vorhabens abhängig zu machen. rh

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Bebauungsplanung, Bauvorhaben, Außenbereich, Nutzung, Nutzungsänderung, Bestandsschutz, Privilegierung, Bundesbaugesetz, Bundesbaugesetz, Paragraph 35

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 34(1981)Nr. 39, S. 2104-2105, Lit.

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Recht, Bebauungsplanung, Bauvorhaben, Außenbereich, Nutzung, Nutzungsänderung, Bestandsschutz, Privilegierung, Bundesbaugesetz, Bundesbaugesetz, Paragraph 35

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