Die Auswirkungen einer Behördenverlegung auf die Sitzgemeinde.
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1983
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ZZ
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SEBI: 83/2285
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Zusammenfassung
Durch die kommunale Gebietsreform, die nicht nur eine Gebietsreform war sondern auch Reform der Kreise, ging die Zahl der Kreise um 190 auf 235 Kreise zurück. Zahlreiche Städte verloren also ihre Eigenschaft als Sitz einer Kreisverwaltung. Die Untersuchung über die Auswirkungen der Behördenverlegung auf eine Gemeinde basiert auf empirischen Erhebungen und der Verwendung eines quantifizierten Modells. Neben nicht meßbaren Bedeutungsverlusten (sozialer Status, kultureller Bereich) weisen die Autoren ein langfristiges (ca. nach Ablauf von ein bis zwei Generationen) Sinken der Bevölkerungszahl und der Wirtschaftskraft nach. Bei einer Verlegung einer Behörde mit 200 Bediensteten aus einer Beispielsgemeinde von 10.000 Einwohnern sinkt danach das Nettosozialprodukt durch Wegfall von Einkommen und Umsätzen jährlich um 10 Mio. DM. Die langfristige Einwohnereinbuße liegt bei 16-18 %. sch/difu
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Baden-Baden: Nomos (1983), 129 S., Abb.; Tab.; Lit.
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Serie/Report Nr.
Die kommunale Gebietsreform; 5,2