Energieversorgungssicherheit im Europarecht mittels der Förderung erneuerbarer Energien und der Interkonnektion der Netze.

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Berlin

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ZLB: R 897/288

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DI
RE

Abstract

Der Energieversorgungssicherheit mangelt es an Leistungsfähigkeit um eine sichere und klimafreundliche Energieversorgung dauerhaft zu gewährleisten. Heute existiert keine gemeinsame Politik für das Thema. Problematisch sind das Erreichen eines EU-weiten, sicheren Netzbetriebs, die höhere Energieeinfuhrabhängigkeit und die Schaffung der Diversifizierung der Energiequellen. Die europäische Energieversorgungssicherheit setzt die Förderung erneuerbarer Energien und der Interkonnektion der Energienetze voraus. Frage ist, wie diese zwei Voraussetzungen mit dem Ziel der Energieversorgungssicherheit vereinbar sind und welche Lösungen es anbietet.

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503 S.

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Veröffentlichungen des Instituts für Energie- und Regulierungsrecht Berlin ; 64