Architekturwettbewerbe in den Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes. Endbericht.

Selbstverl.
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Selbstverl.

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Bonn

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1436-0063

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ZLB: 2002/2129-4

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FO

Zusammenfassung

Die Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG regelt seit 1993 die Vergabe von Dienstleistungen im europäischen Wirtschaftsraum. Bei einem Auftragswert ab 200.000 EUR ist ein Zugang für Bewerber aus ganz Europa zu ermöglichen. Unter diese Richtlinie fallen auch Planungs- und Architekturleistungen, damit auch Architekturwettbewerbe. Übergreifende Anforderungen an ihre Durchführung sind daher in einem gesonderten Artikel formuliert. Als wesentliche Eigenschaften gelten: Anonymität, Jurierung durch ein unabhängiges Preisgericht, Bewertung nur aufgrund der eingereichten Arbeiten. Die Untersuchung von acht Ländern geht zunächst von der deutschen Wettbewerbssituation aus, die von großen Veränderungen geprägt ist, wie z.B. dem Wegfall des traditionellen regionalen Wettbewerbs, der Erhöhung der Teilnehmerzahlen bei Wettbewerben, einer einsetzenden Schwellenwertdebatte etc. Vor diesem Hintergrund untersucht die Studie, wie die Richtlinie in acht verschiedenen Ländern Europas umgesetzt worden ist und welche Schlüsse daraus zu ziehen sind. Dafür wurden Berichte von Länderkorrespondenten, die auf Grundlage eines Fragenkatalogs erstellt wurden, ausgewertet und übergeordnete Tendenzen formuliert. difu

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64 S.

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Werkstatt: Praxis; 4/2001