Schweizer Stadtplanung 1980 - am Scheideweg?
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BBR: Z 2392
IRB: Z 1425
SEBI: Zs 3670-4
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SEBI: Zs 3670-4
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Zusammenfassung
In der Schweiz ist es sehr schwierig, eine allgemein akzeptierte Methode der Stadtplanung aufzustellen, da diese im Rahmen der kantonalen Gesetze und der Bundesgesetze eine autonome Aufgabe der Gemeinden ist. Die Kantone haben teilweise in den vergangenen Jahren neue, aber doch recht unterschiedliche Bau- und Planungsgesetze geschaffen. Der Bund stellt die Grundsätze der Besiedlung, legt seine eigenen Sachbereiche im Sinne der Planung fest und fördert die Forschung. Ein Landesplan, der alte planerischen Belange umfasst - dies ist in zentralisch regierten Ländern üblich - wird vom Bund jedoch nicht bereitgestellt. Den Städten kommt daher selbst die Aufgabe zu, neben ihren eigenen die gemeinsamen Ziele durchzusetzen. ub
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Stadtplanung/Städtebau, Stadtentwicklungsplanung, Zielvorstellung, Baugesetz, Planungsgesetz, Kanton, Gemeinde, Stadt, Land
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Aktuelles Bauen, Zürich 16(1980)Nr.9, S.37, 39, 41, Abb., Lit., Modelldarst., Lagepl.
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Stadtplanung/Städtebau, Stadtentwicklungsplanung, Zielvorstellung, Baugesetz, Planungsgesetz, Kanton, Gemeinde, Stadt, Land