Demografischer Wandel und Generationengerechtigkeit.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

"Generationengerechtigkeit" ist ein vieldeutiger Begriff. Als Verfassungsprinzip und Gemeinwohlbelang entfaltet er Anstoßfunktion für die Verarbeitung des demografischen Wandels in der Alterssicherung, doch es fehlt ihm an ordnungsbildender Kraft für den laufenden Reformprozess. In Verbindung mit dem Konzept der Nachhaltigkeit prägt er außerdem ein außerrechtliches Programm der Nachwuchssicherung, dessen verfassungsrechtlicher Rahmen noch der Gestaltung bedarf. Eine Schlüsselfunktion für die Erhaltung der Elastizität der Verfassung als Voraussetzung ihrer Steuerungskraft kommt dabei dem Familienschutzgebot aus Art. 6 Abs. 1 GG zu.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 17

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S. 1090-1098

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