Zur Anwendung des § 34 Abs.1 BBauG in Misch- und Gemengelagen.
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BBR: Z 447
IRB: Z 1108
SEBI: Zs 2751-4
IRB: Z 1108
SEBI: Zs 2751-4
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Zusammenfassung
Es wird versucht, einen Beitrag zu leisten wie in Misch- und Gemengelagen Konfliktsituationen bewältigt werden können. Ausgegangen wird dabei von der Tatsache, dass radikale Lösungen in Zukunft eher die Ausnahme darstellen. Insbesondere im Hinblick auf die im Vordergrund stehenden gewerblichen Vorhaben bedeutet die enge Nachbarschaft der gewerblichen Nutzung und der Wohnnutzung aber nicht, dass jegliches betriebliches Investitionsvorhaben zum Erliegen kommen muss. Voraussetzung aber ist, dass die Zulässigkeitsmerkmale des § 34 BBauG erfüllt sind, bzw. das Vorhaben mit den Festsetzungen eines Bebauungsplans vereinbar ist. IRPUD
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Stadtplanung/Städtebau, Planungsrecht, Bundesbaugesetz, Bebauungsplanung, Immissionsschutz, Wirtschaft, Verdichtungsraum, Mischgebiet, Gemengelage, Paragraph 34
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Mitteilungen des Informationskreises für Raumplanung, Dortmund (1982)Nr.18, S.25-30, Lit.
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Recht, Stadtplanung/Städtebau, Planungsrecht, Bundesbaugesetz, Bebauungsplanung, Immissionsschutz, Wirtschaft, Verdichtungsraum, Mischgebiet, Gemengelage, Paragraph 34