Zulässigkeit der Erstreckung neuer BauNVO-Bestimmungen auf bestehende Bebauungspläne. Eine Untersuchung zu § 25 c Abs. 3 S. 1 BauNVO 1990.
Hartung-Gorre
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Datum
1993
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Herausgeber
Hartung-Gorre
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Konstanz
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ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 94/556
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
§ 25c Abs. 3 S. 1 der Benutzungsverordnung (BauNVO) von 1990 ordnet die Anwendung der Vorschriften über die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in den Baugebieten auf bereits bestehende Bebauungspläne an. Diese Zulässigkeit wird in manchen Baugebieten im Vergleich zur bisherigen Rechtslage eingeschränkt. Es wird daher untersucht, ob der Verordnungsgeber hier von einer Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist und ob eine Planänderung durch den Verordnungsgeber dem Abwägungsgebot gemäß Baugesetzbuch und Grundgesetz (vor allem Art. 28 Abs. 2 GG) widerspricht. Die Autorin verneint die Zulässigkeit einer Planänderung auf diesem Wege und setzt sich abschließend mit der Frage auseinander, ob und wie der Verordnungsgeber sein Ziel der einheitlichen und schnellen Umsetzung der geänderten Baugebietsvorschriften anderweitig erreichen kann. kmr/difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
V, 143 S.
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Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft; 65