Schienenpersonenfernverkehr zwischen Eigenwirtschaftlichkeit und staatlicher Gewährleistungsverantwortung.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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Abstract

Im Gegensatz zum Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), in dem Verkehre im Wege von Dienstleistungsaufträgen von staatlichen Aufgabenträgern bestellt werden (Bestellerprinzip), wird der Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) eigenwirtschaftlich betrieben. Seit geraumer Zeit wird im politischen Raum die Forderung erhoben, das den SPNV kennzeichnende Bestellerprinzip auch auf den SPFV zu übertragen. Solche Forderungen sind zwar verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, durch Art. 87 e Abs. 4 GG jedoch auch nicht geboten. Rechtspolitisch ist eine Implementierung des Bestellerprinzips im Bereich des SPFV abzulehnen. Stattdessen sollten die Möglichkeiten der Förderung des Wettbewerbs sorgfältig geprüft werden. Die Regulierung allein des (vorgelagerten) Eisenbahninfrastrukturzugangsmarktes reicht zur Verwirklichung eines funktionsfähigen Wettbewerbs im SPFV nicht aus. Erforderlich ist eine Regulierung der (nachgelagerten) Eisenbahnverkehrsmärkte, also auch und insbesondere des SPFV-Marktes. Die Einführung eines Railway Resale könnte sich als wettbewerbsstimulierendes Regulierungsinstrument erweisen.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 12

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S. 746-753

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