Städtebauliche Entwicklungsplanung in der Praxis. Empirische Analyse und rechtliche Beurteilung anhand von Beispielen aus Baden-Württemberg.

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SEBI: 81/4452

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AH

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Mit der Novellierung des Bundesbaugesetzes im Jahre 1976 hat die städtebauliche Entwicklungsplanung im Zusammenhang mit der Bauleitplanung an Bedeutung gewonnen. In dieser Zeit hat sich eine Vielfalt verschiedenster Planungsmittel entwickelt, die nicht in allen Fällen in Einklang mit der Bauleitplanung zu bringen waren. Vor diesem Hintergrund schien es notwendig, Fallbeispiele städtebaulicher Entwicklungspläne zu analysieren und dabei auch die jeweiligen rechtlichen Wirkungen herauszuarbeiten. Als Ergebnis dieser Untersuchung zeigt sich, daß den Entwicklungsplanungen in der praktischen Tätigkeit der Kommunen eine große Bedeutung zukommt. Ihr rechtlicher Stellenwert wird von den Gemeinden höher eingeschätzt, andererseits bestehen mittelbare rechtliche Wirkungen auf Dritte. Es stellt sich die Frage, ob bei künftigen Novellierungen des BBauG die Einbindung der Entwicklungsplanung durch ergänzende Ländergesetze verändert werden soll. wa/difu

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Stadtentwicklungsplanung, Rahmenplan, Planungsmethode, Planungsverfahren, Planungsrecht, Bundesbaugesetz, Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung

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Wiesbaden: Bauverlag (1981), 116 S., Abb.; Tab.; Lit.; Reg.; Lagepl.

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Stadtentwicklungsplanung, Rahmenplan, Planungsmethode, Planungsverfahren, Planungsrecht, Bundesbaugesetz, Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung

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Veröffentlichung der Forschungsgemeinschaft Bauen und Wohnen; 122