Das Recht der Steuern, Unternehmensabgaben und Gebühren in der Sowjetunion.
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SEBI: 88/4349
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"Alle unsere radikalen Reformen sind zum Scheitern verurteilt, wenn wir in der Finanzpolitik keinen Erfolg haben." Dieser von Lenin stammende und von Gorbatschow in seiner Rede auf dem XXVII. Parteitag der KPdSU im Februar 1986 wieder aufgegriffene Satz ist für den Autor Anlaß gewesen, sch einmal eingehender mit dem sowjetischen Finanzrecht - ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland definiert als Gesamtheit der Regelungen betreffend die Beschaffung und Verwendung der Geldmittel, die der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt - und hier speziell mit einem Teilaspekt dieses Rechtsgebiets, nämlich den Einnahmen des sowjetischen Staatshaushalts zu beschäftigen. Im Rahmen eines 1983 begonnenen und unter Gorbatschow erheblich ausgeweiteten "wirtschaftlichen Experiments" haben sich bedeutsame Veränderungen bei den in der Praxis sowohl wirtschaftspolitisch als auch fiskalisch besonders wichtigen Gewinnabgaben der staatlichen Unternehmen ergeben. chb/difu
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Steuerrecht, Finanzpolitik, Unternehmen, Besteuerung, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gemeindesteuer, Landwirtschaft, Industrie, Rechtsgeschichte, Wirtschaftspolitik, Haushaltswesen, Gebühr, Steuer
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Köln: (1988), XXV, 305 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Köln 1988)
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Steuerrecht, Finanzpolitik, Unternehmen, Besteuerung, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gemeindesteuer, Landwirtschaft, Industrie, Rechtsgeschichte, Wirtschaftspolitik, Haushaltswesen, Gebühr, Steuer