Belange von Natur und Landschaft innerhalb planerischer Abwägungsvorgänge.

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Bremen

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Abstract

In der Arbeit wird der Versuch unternommen, den Biosphärenansatz auf drei verschiedenen Ebenen des Abwägungsgebots zu verankern. In Teil A werden zuerst die normtheoretischen, dogmatischen sowie rechtssystematischen Aspekte des planerischen Abwägungsgebots betrachtet. Im Anschluss daran wird sich (Teil B) der Wertigkeit von Natur und Landschaft im Recht zugewandt. Diese wird auf der Ebene des nationalen Rechts, des Völkerrechts sowie des Europarechts untersucht. Im Ergebnis zeigt sich, dass Belange von Natur und Landschaft nur zufällig und vereinzelt eine Höherbewertung gegenüber anderen konkurrierenden Belangen erfahren, ansonsten diesen gleichwertig gegenüber stehen. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit zu fragen, ob diese Gleichwertigkeit gerechtfertigt ist. Hierfür wird der naturwissenschaftlichen Bedeutung von Natur und Landschaft nachgegangen, um die Konsequenzen für das Planungsrecht zu behandeln. Schließlich werden in Teil C Lösungsansätze für die Umsetzung der in Teil B festgestellten existentiellen Bedeutung von intakter Natur und Landschaft für den Menschen und der hieraus resultierenden faktischen Höherwertigkeit dieser Belange aus dem Abwägungsgebot erarbeitet. Diese Suche nach Lösungen erfolgt nicht systematisch, sondern schlaglichtartig, und umfasst zum einen die Pflicht zur Alternativenprüfung, die Entwicklung von relativen Vorrangregeln, sowie schließlich die Verpflichtung zur Kompensation jedweder planerischer Inanspruchnahme von Natur und Landschaft. Dabei werden die gefundenen Lösungsmöglichkeiten zu bereits bestehenden ähnlichen Ansätzen im Recht - vornehmlich §§ 19, 34 BNatSchG n. F. - ins Verhältnis gesetzt. Am Ende steht ein Abwägungsmodell, das ohne weiteres in der Lage ist, den naturwissenschaftlichen Wert der Belangen von Natur und Landschaft gerecht zu werden, und somit zur Verankerung des Biosphärenansatz im Planungsrecht beizutragen.

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274 S.

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