Daseinsvorsorge ist keine Dortseinsvorsorge. Hinweise zur Planung in dünn besiedelten Räumen.
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
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Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
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DE
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Bonn
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0303-2493
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BBR: Z 703
ZLB: Zs 2548-4
IFL: Z 0073
IRB: Z 885
ZLB: Zs 2548-4
IFL: Z 0073
IRB: Z 885
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Abstract
Derzeit lässt sich ein deutliches Bemühen in der Verkehrsplanung beobachten, in Räumen mit geringer Nachfrage durch flexible Bedienungen einen flächendeckenden ÖPNV vorzuhalten. Dies erweckt den Eindruck, dass nur eine weitgehend flächendeckende ÖPNV-Versorgung dem in § 1 des Regionalisierungsgesetzes (RegG) formulierten Daseinsvorsorgeauftrag entspricht. Diese Interpretation ist den Autoren zu einseitig: Auf Basis einer Auseinandersetzung mit den Begriffen Daseinsvorsorge und Mobilität verstehen sie diese als Schritte zur Sicherung des übergeordneten Ziels der gesellschaftlichen Teilhabe. Um diese zu verwirklichen, müssen die Anforderungen, aber auch die Verantwortung unterschiedlicher Nutzergruppen berücksichtigt werden. Die Betrachtung wird ergänzt durch einen empirischen Blick in die Planungspraxis vor Ort. Dort wird Daseinsvorsorge vor allem als Gestaltungsauftrag begriffen. Dieser im Gegensatz zur akademischen Diskussion pragmatische Umgang mit dem Auftrag der Daseinsvorsorge an den ÖPNV lässt zeitliche und räumliche Lücken in der Bedienung zu.
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Informationen zur Raumentwicklung
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Nr. 7
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S. V-VI, 489-504