Kiesstraßen als Dauerzustand? Fragen an das Erschließungs-, Straßen- und Beitragsrecht.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

In vielen Gemeinden stellt sich immer wieder die Frage, ob Kiesstraßen oder lediglich provisorisch hergestellte Straßen in Einzelfällen zum Dauerzustand werden dürfen, da sie - zumindest scheinbar - den Bedürfnissen der Mehrzahl der erschlossenen Grundstückseigentümer gerecht werden und der Streit um die Zahlung von oft hohen Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen auf diese Weise vermieden werden kann. Die zugrunde liegende Problematik bedarf einer näheren Betrachtung aus dem Blickwinkel mehrerer Teilrechtsordnungen. Soweit hierbei Landesrecht einschlägig ist, geschieht dies anhand der Rechtslage in Bayern. In den übrigen Ländern bestehen meist gleichsinnige Regelungen, so dass die hier gemachten Ausführungen grundsätzlich auch dort von Interesse sind.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 7

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S. 410-418

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