Subsidiaritätsprinzip und Verfassungsrecht. Eine Studie über das Regulativ des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft.

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SEBI: Ser 490-80

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Beim Subsidiaritätsprinzip geht es um die grundsätzliche Bestimmung des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft bei der Ausführung unterschiedlicher gesellschaftlicher Aufgaben (z. B. Aufgaben im sozialen Bereich). Es soll festgestellt werden, ob der Gesetzgeber das Subsidiaritätsprinzip in einzelnen Normen des Verfassungsrechts verankert hat, d.h. ob das Verfassungsrecht eine Arbeitsteilung zwischen Staat und Gesellschaft vorsieht und wie es ihre Wirkungsfelder abgrenzt. Bei dieser Ermittlung stellt das Subsidiaritätsprinzip ein sogenanntes Regulativ des Verhältnisses zwischen Staat und Gesellschaft dar. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß sich die Verfassung gegenüber den Grundrechtsträgern in ihrer Individualität wie in ihrer gesellschaftlichen Gesamtheit für das Prinzip entschieden hat, daß aber dadurch einzelne Kompetenzkonflikte (z. B. Hilfen im sozialen Bereich) nicht gelöst werden, sondern diese einer zusätzlichen Analyse bedürfen. kp/difu

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Subsidiaritätsprinzip, Katholizismus, Soziallehre, Naturrecht, Liberalismus, Staatsphilosophie, Sozialwesen, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Verfassungsrecht, Gesellschaftsordnung, Recht, Allgemein

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Berlin: Duncker & Humblot (1968), 340 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1967)

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Subsidiaritätsprinzip, Katholizismus, Soziallehre, Naturrecht, Liberalismus, Staatsphilosophie, Sozialwesen, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Verfassungsrecht, Gesellschaftsordnung, Recht, Allgemein

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Schriften zum öffentlichen Recht; 80