Sprachrisiko im Verfahren. Zur Verwirklichung der Grundrechte deutschunkundiger Beteiligter im Gerichts- und Verwaltungsverfahren.

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SEBI: 89/5220

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Die Studie will aus verfassungsrechtlicher Sicht die einfachgesetzlich nur lückenhaft geregelte Frage beantworten, ob deutsche Gerichte und Behörden verpflichtet sind, einen deutschunkundigen Ausländer vor drohenden Rechtsnachteilen ("Sprachrisiko im Verfahren") zu schützen. Entgegen neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das Grundrecht auf rechtliches Gehör als die zentrale Schutznorm anzusehen, während Art. 3 Abs. 3 GG ohne Bedeutung bleibt. Es besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf staatliche Verständigungshilfen (Dolmetscher, Übersetzungen). Die herkömmliche Deutung der Gerichts- und Amtssprachengebote als pauschale Risikozuweisung an den Deutschunkundigen widerspricht dem Grundgesetz. kmr/difu

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Schlagwörter

Sprache, Sprachrisiko, Gerichtsverfahren, Verwaltungsverfahren, Rechtsschutz, Grundrecht, Asylrecht, Asylbewerber, Rechtsprechung, Verfahrensrecht, Verwaltungsrecht, Ausländer, Recht, Verfassungsrecht

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München: Florentz (1988), XXXII, 323 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Univ.München 1988)

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Sprache, Sprachrisiko, Gerichtsverfahren, Verwaltungsverfahren, Rechtsschutz, Grundrecht, Asylrecht, Asylbewerber, Rechtsprechung, Verfahrensrecht, Verwaltungsrecht, Ausländer, Recht, Verfassungsrecht

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 178