BayVGH Urteil vom 29.9.2003 1 B 01.2425 Teilrücknahme der Klage (rechtskräftig).
Boorberg
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Datum
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Bandtitel
Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935
IRB: Z 935
Dokumenttyp
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Autor:innen
Zusammenfassung
Amtliche Leitsätze: 1. Eine Anfechtungsklage kann zum Teil zurückgenommen werden, wenn der angefochtene Verwaltungsakt teilbar ist. Für die Zulässigkeit einer Teilrücknahme gelten dieselben Grundsätze wie für die Zulässigkeit einer Teilanfechtung und einer Teilaufhebung. 2. Beseitigungsanordnungen sind teilbar, obwohl es sich um Ermessensentscheidungen handelt. Eine Teilung ist möglich, wenn die betroffene Anlage bautechnisch teilbar ist und wenn ihre vom Bauherrn bestimmte Funktion eine Teilung zulässt. Auf den Willen der Behörde kommt es nicht an. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 7
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Seiten
S. 213-214