Die Geschichte der Hamburgischen Anwaltschaft von 1815 bis 1879.
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1989
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SEBI: 90/860
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Nach Abzug der letzten französischen Truppen aus Hamburg im Mai 1814 hatte der vormalige hamburgische Senat die Regierungsgeschäfte wieder aufgenommen, und nach längeren Verhandlungen stimmte die Bürgerschaft 1815 dem Senatsentwurf einer Justizreform zu. Mit der dann veröffentlichten Organisationsverordnung wurde erstmals ein Advokatenstand im heutigen Rechtssinne geschaffen. Die Arbeit behandelt auch das Schicksal und Wirken der jüdischen Juristen. Nach einem kurzen Überblick über die Gerichtsorganisation werden in der Arbeit Ausbildung und Zulassung zur Advokatur sowie die Ausübung des Advokatenberufs dargestellt. Ausführlich wird die breite Teilnahme der Anwälte an der Diskussion politischer Fragen und ihre Teilnahme am Verfassungskampf, der in Hamburg 1860 zur Einführung einer neuen Verfassung führte, geschildert. Umfangreiche biographische und bibliographische Anhänge beschließen die Arbeit. alf/difu
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Hamburg: W.Mauke Söhne (1989), XXX, 409 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1989)