Rechtsformen der Wasserwerke in den alten Bundesländern.

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0043-0986

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IRB: Z 200
IFL: I 103

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Abstract

Die gemeindlichen Versorgungsunternehmen waren ursprünglich Regiebetriebe, die keine eigene Vermögensrechnung und keine fortlaufende Übersicht über ihre Vermögensentwicklung führten. Sie bildeten einen Teil des Gemeindehaushalts mit der Folge, daß sie ursprünglich keine öffentlichen Abgaben in der Form von Steuern zu leisten hatten. Erst allmählich vollzog sich eine Tendenz zur Ausgliederung der Werke und ihrer Organisation aus der öffentlichen Verwaltung. Die Rechtsformen (Eigenbetrieb, AG, GmbH, Zweckverband) kommunaler Versorgungsunternehmen in den Jahren von 1952 bis 1990 werden auch statistisch dargestellt.(shm)

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Wasserwirtschaft, Wassertechnik

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Nr.6

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S.252-253

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