Maßnahmen der Stadterhaltung und des Denkmalschutzes im Spannungsfeld zwischen Bundes- und Landesrecht sowie zwischen kommunaler Selbstverwaltung und staatlicher Einwirkung.
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IRB: Z 1023
SEBI: Zs 2552
BBR: Z 384
SEBI: Zs 2552
BBR: Z 384
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Zusammenfassung
Ein praktischer Fall ist als Einführung in die Problematik an den Anfang gestellt. Er macht aufmerksam auf die sachlichen Wechselbeziehungen zwischen Städtebaurecht, Denkmalschutzrecht und Bauordnungsrecht. Dabei werden auch örtliche Baugestaltungsvorschriften berücksichtigt. Hinsichtlich der Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen für die verschiedenen Maßnahmen der Stadtgestaltung und Gestalterhaltung wird vor allem auf die Möglichkeit der Festlegung von Erhaltungsbereichen nach § 39h BBauG verwiesen, sowie auf die Möglichkeit der Unterschutzstellung von Denkmalbereichen nach Landesdenkmalschutzrecht. hez
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Stadterneuerung, Recht, Allgemein, Städtebaurecht, Denkmalschutzrecht, Bauordnungsrecht, Kommunalrecht, Landesrecht, Stadterhaltung
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Die alte Stadt, Stuttgart 10(1983)Nr.2, S.85-102, Lit.
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Stadterneuerung, Recht, Allgemein, Städtebaurecht, Denkmalschutzrecht, Bauordnungsrecht, Kommunalrecht, Landesrecht, Stadterhaltung