Gibt es eine gerechte Ästhetik in der Architektur?

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Zürich

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ZLB: Zs 3796-4
IRB: Z 34

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Abstract

Die sogenannten Ästehtikparagraphen sind ursprünglich im Rahmen wohlfahrtspolitischer Massnahmen entstanden; sie haben dazu gedient, städtebauliche und landschaftliche Verunstaltungen zu verhindern. Inzwischen können mit ästhetischen Vorschriften auch bestimmte städtebauliche Gestaltungsvorstellungen durchgesetzt werden: Richter werden - oft zum Ärgerniss der Architekten - im Namen der Gerechtigkeit und des Volkes zu Architekturkritikern. Der Autor, selbst Jurist und Rechtswissenschaftler, überprüft diese branchenfremde Tätigkeit seiner Berufskollegen. Er untersucht - im Hinblick auf innerdisziplinäre Widersprüche - Differenzen und Übereinstimmungen von juristischem und ästhetischem Urteil. (-y-)

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Werk, Bauen + Wohnen

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Nr.9

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S.41-48

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