Landschaftspläne in Nordhessen.
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1983
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ZZ
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IRB: Z 1032
SEBI: Zs 2216-4
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Zusammenfassung
Für einige Kommunen Nordhessens liegen bereits Landschaftspläne vor. Auf der Basis der bisherigen Erkenntnisse und Befragungen werden Empfehlungen für Gemeinden gegeben, die noch keine rechtswirksamen Landschaftspläne haben. Es zeigt sich, dass rund die Hälfte der Gemeinden die Aufstellung eines Landschaftsplanes für erforderlich halten. Bevorzugt wird eine parallele Aufstellung des Landschaftsplans zum Flächennutzungsplan und die Anfertigung von einem Planersteller. Finanzierungshilfen für die Planaufstellung würden stimulierend wirken. Der Beitrag gibt ferner einen Überblick über die heutige Situation bei der Aufstellung von Landschaftsplänen und listet dazu Verbesserungsvorschläge auf. hb
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Hesssche Städte- und Gemeindezeitung 33(1983)Nr.5, S.182-186, Abb.