Die Anwendung artenschutzrechtlicher Bestimmungen in der Fachplanung und der kommunalen Bauleitplanung.

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

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Abstract

Die Anwendung artenschutzrechtlicher Regelungen in der Fachplanung und der kommunalen Bauleitplanung bereitet erhebliche Schwierigkeiten, da die von der Praxis anzuwendenden Bestimmungen in einer komplexen Gemengelage von Europäischem Recht, Bundesrecht und Landesrecht enthalten sind und die Bestimmungen zudem uneinheitlich ausgelegt werden. Die spätestens durch das so genannte Caretta-Urteil des EuGH erneut entfachte Diskussion über den Artenschutz ist noch immer in vollem Gange. Auch die jüngste Äußerung des BVerwG zu § 43 Abs. 4 BNatSchG hat kaum zur Klärung beigetragen. Der hierdurch motivierte Beitrag versucht unter anderem, einen gangbaren Weg für die Praxis aufzuzeigen, der insbesondere auch den europarechtlichen Anforderungen gerecht wird. difu

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 1

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S. 21-27

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