Finanzbeziehungen von Bund und Ländern und Länderfinanzausgleich.
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1986
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ZZ
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SEBI: Zs 457-4
BBR: Z 107
IRB: Z 1120
BBR: Z 107
IRB: Z 1120
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Zusammenfassung
Die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden unterscheiden sich sowohl in ihrer Entwicklung als auch in ihrer Struktur. Diese Unterschiede sind vor allem auf die Verteilung der staatlichen Aufgaben auf die einzelnen Ebenen zurückzuführen. Aber auch Diskrepanzen der regionalen Wirtschaftskraft kommen zum Ausdruck. Die finanzwirtschaftlichen Folgen dieser Diskrepanzen werden zum Teil über den Länderfinanzausgleich, der nicht nur für die Länder, sondern auch für den Bund und die Gemeinden von Bedeutung ist, aufgefangen. Schon quantitativ spielt der Finanzausgleich eine gewichtige Rolle. Immerhin stand 1984 eine Summe von mehr als 9 Mrd. DM zur Disposition. Wegen der angespannten Finanzlage der öffentlichen Haushalte hatte der Finanzausgleich in den letzten Jahren zu Streitigkeiten zwischen den Ländern geführt. Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Finanzausgleich hat den Ansatz der Solidargemeinschaft gestärkt. Wirtschaftsstarke und wirtschaftsschwache Bundesländer müssen sich auch weiterhin als Einheit verstehen. Sie sind dazu aufgerufen, ihre unterschiedlichen Interessen durch politische Kompromisse zu lösen und nicht einfach dadurch, dass die Mehrheit im Bundesrat die Minderheit überstimmt. (-z-)
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Wochenbericht, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin 53(1986), Nr.30, S.377-384, Tab.