Miete und Mieterhöhung in Wohnungen mit öffentlicher Modernisierungsförderung.
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Datum
1988
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ZZ
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SEBI: 89/395-4
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S
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Zusammenfassung
Nach dem Auslaufen der Mietpreisbindung für Berliner Altbauwohnungen zum 31. Dezember 1987 ist eine Mieterhöhung, wie sie bisher aufgrund der Bundesmietengesetze und der dazu ergangenen Mieterhöhungsverordnung möglich und im allgemeinen auch nicht zu schwer zu handhaben war, ersetzt worden durch eine Verfahrensregelung, die sich auf das Miethöhegesetz (MHG) und auf das Gesetz zur dauerhaften sozialen Verbesserung der Wohnungssituation im Land Berlin (BVW) stützt. Das an sich bereits seit 1975 geltende MHG findet auf preisgebundene Wohnungen keine Anwendung. Seit dem 1. Januar 1988 sind nun auch die Berliner Altbauwohnungen in den Anwendungsbereich des MHG einbezogen worden, allerdings mit den Modifizierungen, wie sie sich aufgrund des seit dem 1. Januar 1988 geltenden GVW ergeben. Bei Berliner Altbauwohnungen, deren Modernisierung mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist, kann die Ermittlung der maßgeblichen Miethöhe, insbesondere bei einer Mieterhöhung, schwierig sein. In dieser Broschüre werden die dabei auftretenden Probleme eingehend diskutiert. geh/difu
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Berlin: Grundeigentum-Verlag (1988), 51 S.
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Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Berliner Praxisreihe Mietrecht; 7