Abgrenzung zwischen Verwaltungsakt und eingreifendem Realakt.

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München

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ZLB: 97/2467

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DI

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Abstract

Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Der Begriff Realakt hingegen läßt sich nur schwer definieren, da hier Meinungsverschiedenheiten bestehen. Im Mittelpunkt steht eine ausführliche Auseinandersetzung mit einer Vielzahl von Kriterien, mit denen in Literatur und Rechtsprechung die Einordnung eingreifender Realmaßnahmen als Realakt oder Verwaltungsakt begründet wird. Dabei legt der Autor den Schwerpunkt auf die Duldungsverfügung. Er stimmt keinem der Argumentationsansätze zu, sondern empfiehlt durch Auslegung der Hoheitshandlung die eingreifenden Realmaßnahmen am Horizont des Empfängers zu betrachten. kirs/difu

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XVI, 177 S.

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